bürgerliches recht与Zivilrecht的区别

来源:百度知道 编辑:UC知道 时间:2024/09/23 16:24:45
问题如题,有关德国民法的问题

Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht und Zivilrecht gehen auf den Begriff »ius civile« aus dem römischen Recht zurück (»civis« = Bürger; »civilis« = bürgerlich). Das Bürgerliche Recht erfasst das allgemeine, d.h. für jedermann geltende Privatrecht. Daneben haben sich immer mehr Sonderrechtsgebiete entwickelt, die für bestimmte Personengruppen besondere ergänzende Normen enthalten, bspw. das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute (HGB, AktG, GmbHG, WG, ScheckG), das Wirtschafts-,
insb. Wettbewerbsrecht, das Immaterialgüterrecht (Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte), das Arbeitsrecht und das Privatversicherungsrecht; manche rechnen auch das Verbraucherrecht zu diesen Sonderrechtsgebieten. Der Begriff Privatrecht wird als Oberbegriff für sie verwendet. Uneinheitlich wird der Begriff Zivilrecht verstanden: er wird meist mit Privatrecht, teils freilich auch mit Bürgerlichem Recht gleichgesetzt (vgl. etwa das Zivilgesetzbuch [ZG